Führerausweis

Wer Auto fahren lernen will, braucht einen Lernfahrausweis, macht eine theoretische und praktische Führerprüfung und erhält bei Erfolg einen Führerausweis auf Probe. Nach dem Ablauf der Probezeit und dem Besuch der vorgeschriebenen Weiterausbildungskurse wird der definitive (unbefristete) Führerausweis ausgestellt. Es gibt einen internationalen Führerausweis und ausserdem verschiedene Fahrzeugausweise – je nach der Art der Zulassung des Fahrzeugs. Der Lernfahrausweis und der Führerausweis können bei Missachtung von Verkehrsregeln entzogen werden.

Die Kosten für den Führerausweis setzen sich aus mehreren Posten zusammen und können von Kanton zu Kanton variieren.

Durchschnittliche Kosten

Diese Werte stellen eine durchschnittliche Bandbreite dar. Basis: Kategorie B, erster Versuch:

  • Sehtest: 10 bis 15 Franken
  • Nothelferkurs: 100 bis 200 Franken
  • Theoriebuch: ca. 30 Franken
  • Theorieprüfung: 30 bis 40 Franken
  • Lernfahrausweis: 20 bis 80 Franken
  • Verkehrskundeunterricht: 200 bis 280 Franken
  • Fahrschule: 80 bis 100 Franken pro Lektion
  • Praktische Fahrprüfung: 120 bis 130 Franken
  • Führerausweis: 35 bis 60 Franken
  • WAB 1: 300 bis 370 Franken
  • WAB 2: 280 bis 450 Franken

Gewisse Strassenverkehrsämter bieten Pauschalen an. Nähere Informationen erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Führerschein Kosten

Nothelferkurs

Im Nothelferkurs lernen Sie die Grundlagen für alle lebensrettenden Sofortmassnahmen. Für Führerausweisbewerbende ist dieser Kursbesuch obligatorisch. Es sind keine Vorkenntnisse notwendig.

Im Nothelferkurs erfahren Sie alles über die richtige Vorgehensweise am Unfallort sowie darüber, was erste Hilfe überhaupt bedeutet. Alle wichtigen, lebensrettenden Fragen werden nicht nur theoretisch angegangen, sondern im Rahmen spezifischer, praktischer Übungen können Sie alle wesentlichen Handgriffe erlernen. Von der stabilen Seitenlage bis hin zur richtigen Vorgehensweise im Falle eines Schocks etc. Mund-zu-Mund-Beatmung und zahlreiche weitere Techniken, die an einem Unfallort von grundlegender Relevanz sind, gehören dabei ebenfalls zum Rahmenprogramm vom Nothelferkurs.

Aus dem Inhalt:

  • Rechte und Pflichten bei der Nothilfe
  • Ampel, Rettungskette, Alarmierung
  • Selbstschutz, Sicherheit, Hygiene
  • Patientenbeurteilung nach dem SRC-Schema
  • Lagerungen und Patientenbetreuung

Sie füllen das Gesuchsformular für den Lernfahrausweis aus. Es kann in der Regel auf den Internetseiten des Strassenverkehrsamts Ihres Wohnkantons heruntergeladen werden oder Sie erhalten es direkt beim Strassenverkehrsamt oder in vielen Gemeinden auch direkt bei der Einwohnerkontrolle. Informieren Sie sich, bevor Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorsprechen.

Das ausgefüllte Gesuchsformular, einen gültigen Sehtest, ein farbiges Passfoto bringen Sie gemeinsam mit dem Nothelferausweis, der schweizerischen Identitätskarte oder dem Ausländerausweis dem Strassenverkehrsamt oder Ihrer Einwohnerkontrolle vorbei. Denken Sie daran, die Dokumente müssen Sie im Original vorweisen.

Lernfahrausweis beantragen

Wer Autofahren möchte, muss zuerst die theoretische und anschliessend die praktische Prüfung bestehen. Den Lernfahrausweis gibt es nach bestandener Theorieprüfung.

Anmeldung

Wenn Sie das Gesuch zur Erteilung eines Lernfahrausweises eingereicht haben, erhalten Sie vom Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons eine Bestätigung. Meistens werden Sie aufgefordert, sich per Internet für die Theorieprüfung anzumelden. In einigen Kantonen erhalten Sie ein Formular mit Prüfungsdaten. Sie können eines auswählen und das Formular zurückschicken.

Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons stellt Ihnen anschliessend das Prüfungsaufgebot zu. Die Theorieprüfung kann beliebig oft wiederholt werden.

In den Kantonen Bern, Glarus, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Neuenburg und Zürich können Sie die Theorieprüfung auch in Englisch ablegen. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen direkt die kantonalen Strassenverkehrsämter.

Nach der bestandenen Theorieprüfung erhalten Sie den Lernfahrausweis.

Kosten

Kosten für die Theorieprüfung variieren von Kanton zu Kanton. Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Theoretische Führerprüfung

Lernfahrausweis

Sie haben die Theorieprüfung bestanden – Gratulation! Sie erhalten Ihren Lernfahrausweis.

Der Lernfahrausweis ist 24 Monate gültig und kann nicht verlängert werden.

Mit dem Lernfahrausweis können Sie mit einer Begleitperson fahren, die mindestens drei Jahre im Besitz der Autoprüfung ist und das 23. Altersjahr vollendet hat und den Führerausweis nicht mehr auf Probe hat.

Alter und Führerausweis

Wenn Sie die Inhaberin oder den Inhaber eines Lernfahrausweises begleiten wollen, müssen Sie:

  • das 23. Altersjahr vollendet haben;
  • seit mindestens drei Jahren in Besitz des Führerausweises der betreffenden Fahrzeugkategorie sein.

Wer einen Führerausweis auf Probe besitzt, kann eine Fahrschülerin oder einen Fahrschüler auf Lernfahrten nicht begleiten.

Unterwegs

Unterwegs müssen Sie als Begleitperson:

  • dafür sorgen, dass die Sicherheit gewährleistet ist und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden;
  • die Handbremse leicht erreichen und bedienen können (ausgenommen auf Übungsplätzen, beim Rückwärtsfahren oder beim Parkieren).

Der Fahrschüler oder die Fahrschülerin ist für Zuwiderhandlungen verantwortlich, die er oder sie aufgrund seiner Fahrtauglichkeit hätte vermeiden können. Die Begleitperson haftet für Vergehen, wenn sie gegen ihre Pflichten verstösst.

Alkohol am Steuer

Das Fahren unter Alkoholeinfluss (≥ 0,10 Promille) ist sowohl der Fahrschülerin oder dem Fahrschüler wie auch der Begleitperson verboten.

Fahrzeugausrüstung

Das Fahrzeug muss auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

Versicherung

Wer ein Motorfahrzeug führt, braucht eine Haftpflichtversicherung.

Mitnehmen von anderen Personen

Das Mitnehmen von anderen Personen bzw. «Mitführen von Passagieren» ist grundsätzlich erlaubt. Für bestimmte Fahrzeuge gelten aber Einschränkungen.

Begleitete Lernfahrten im Ausland

Der Lernfahrausweis ist in der Schweiz, nicht aber im Ausland gültig. Sie müssen sich darum bei der Vertretung des betreffenden Landes oder den Zolldienststellen über die geltenden Regeln informieren.

Verkehrskundeunterricht

Der obligatorische Verkehrskundeunterricht vermittelt Kenntnisse über die Zusammenhänge im Strassenverkehr.

Die Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen:

  • typische, verkehrsrelevante und wiederkehrende Verkehrssituationen erkennen können;
  • den Verkehrssinn schärfen und ein Gefühl für Gefahren entwickeln;
  • Verhaltensmuster für verschiedene Situationen erarbeiten;
  • kritische Verkehrssituationen vermeiden.

Die Einführung des obligatorischen Verkehrskundeunterrichts im Jahr 1991, ist ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Der Verkehrskundeunterricht beinhaltet 8 Lektionen à ca. 50 Minuten. Die 8 Lektionen sind meistens auf 4 Tage aufgeteilt. Für die Anmeldung zum Verkehrskundeunterricht ist ein gültiger Lernfahrausweis vorausgesetzt.

Verkehrskunde

Während der praktischen Prüfung beurteilt eine Expertin oder ein Experte, ob Sie fähig sind, ein Motorfahrzeug der entsprechenden Kategorie sicher und unter Einhaltung der Verkehrsregeln zu führen. Aus Gründen der Sicherheit wird dringend empfohlen, bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer Fahrstunden zu nehmen.

Wie und wann anmelden

Wenn Sie sich fahrsicher fühlen, im Strassenverkehr genügend ausgebildet sind und die obligatorischen Kurse (Verkehrskunde etc.) absolviert haben, können Sie sich für die praktische Führerprüfung anmelden.

Prüfungsanforderungen

Die praktische Führerprüfung muss in einem Fahrzeug der entsprechenden Fahrzeugkategorie abgelegt werden; dieses muss in einwandfreiem verkehrstauglichem Zustand sein, den Vorschriften entsprechen und mit einem L ausgestattet sein.
An die Prüfung müssen Sie folgende Dokumente mitbringen:

  • einen gültigen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Aufenthaltsbewilligung)
  • Ihren Lernfahrausweis
  • Ihren Fahrausweis, falls Sie bereits andere Fahrzeugkategorien fahren dürfen
  • den Fahrzeugausweis für das Prüfungsfahrzeug.

Bei bestandener Prüfung

Nach bestandener Führerprüfung erhalten Sie per Post den Führerausweis auf Probe im Kreditkartenformat (FAK).

Bei nicht bestandener Prüfung

Einmaliges Nichtbestehen

Eine nicht bestandene Führerprüfung können Sie gewöhnlich nach Ablauf eines Monats wiederholen. Informieren Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Zweimaliges Nichtbestehen

Bestehen Sie die Führerprüfung ein zweites Mal nicht, so müssen Sie die Bescheinigung einer zugelassenen Fahrlehrerin oder eines zugelassenen Fahrlehrers vorweisen, die besagt, dass Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Dreimaliges Nichtbestehen

Bei dreimaligem Nichtbestehen der praktischen Führerprüfung müssen Sie sich einem psychotechnischen Test oder einem verkehrspsychologischen Fahreignungstest unterziehen. Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons verweist Sie an die zuständige Stelle. Die gesetzliche Grundlage hierzu bildet die Verkehrszulassungsverordnung.

Viermaliges Nichtbestehen

Das Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons informiert Sie über die Konsequenzen, sollten Sie die Führerprüfung ein viertes Mal nicht bestehen.

Kosten

Kosten für die praktische Prüfung variieren von Kanton zu Kanton. Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons.

Fahrschülerinnen und Fahrschüler müssen eine Zweiphasenausbildung durchlaufen, um den definitiven Führerausweis zu erhalten. Nach bestandener Fahrprüfung (Phase 1) muss sich die Neulenkerin oder der Neulenker in der darauf folgenden Probezeit von drei Jahren an zwei Kursen weiterbilden lassen (Phase 2).

Wer erhält einen Führerausweis auf Probe?

  • Alle Personen, die am 1. Dezember 1987 oder später geboren wurden.
  • Alle Personen, die – unabhängig vom Geburtsdatum – am 1. Dezember 2005 oder später erstmals ein Gesuch für einen Lernfahrausweis der Kategorie A (Motorräder) oder B (Personenwagen) einreichen, erhalten zunächst nach bestandenen Prüfungen den Führerausweis auf Probe.

Wann erhält man den Führerausweis auf Probe?

Nach bestandener theoretischer und praktischer Fahrprüfung.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert drei Jahre. Die Befristung ist im Führerausweis eingetragen. Die Fahrzeuge müssen nicht besonders gekennzeichnet sein.

Fahrausweis auf Probe

Weiterausbildungskurse

Die Neuregelung sieht vor, dass der Führerausweis für Neulenker nicht definitiv, sondern nur auf Probe – für eine Dauer von 3 Jahren – ausgestellt wird. Während dieser Zeit muss der Neulenker 2 Weiterbildungskurse (die sogenannte 2. Phase für den Erwerb des Führerausweises) bei einem anerkannten Kursorganisator besuchen.

Die Kursbescheinigungen der Kurse WAB 1 und WAB 2 sind Bestandteil deines unbefristeten Führerausweises. Es empfiehlt sich, den ersten Tag nach den ersten 6 Monaten nach bestandener Führerprüfung zu absolvieren. Der erste Kurstag soll die Fähigkeit der Kursteilnehmer verbessern, gefährliche Verkehrssituationen bereits vor der Entstehung zu erkennen und zu vermeiden.

Den zweiten Tag darf anschliessend an den Ersten besucht werden, aber nicht vorher. Der zweite Kurstag dient einer Standortbestimmung „Wie fahre ich heute?“ Eventuelle Defizite werden ins Bewusstsein gerufen und durch Optmierungsstrategien behoben.

Wer die Weiterausbildung während der Probezeit nicht absolviert, verliert die Fahrberechtigung. Lediglich in Härtefällen kann eine Nachfrist angesetzt werden. (Art. 24b Abs. 3 VZV)

WAB 1 & 2

Führerausweis

Der unbefristete Führerausweis, der frühestens ein Monat vor Ablauf der Probezeit beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons beantragt werden kann, wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der zweitägigen obligatorischen Weiterbildung auf Gesuch hin ausgestellt.

Nachdem die asa eine schweizweite Umsetzung angestrebt hat, ist die Online-Bestellung nun in den meisten Kantonen möglich. Die Kantone AG, BE, GE, NE, LU, VD und ZH haben sich für einen anderen Bestellablauf entschieden. Alle Kundinnen und Kunden können sich auf dem Infoportal einloggen und erhalten dort die weiteren Informationen zum Bestellprozess in ihrem Kanton.

Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.

Unbefristeter Führerausweis

Ausweisentzug

Fahren in angetrunkenem Zustand oder das Missachten der Höchstgeschwindigkeit gefährdet die Sicherheit anderer Personen im Strassenverkehr. Solche Vergehen haben eine Verwarnung, Bussen oder gar einen Entzug des Ausweises zur Folge (für längere oder kürzere Zeit).

Die Schwere der sogenannten Verkehrswiderhandlung entscheidet über die Massnahme, die Dauer hängt mit dem „automobilistischen Leumund“ (wie oft wurden die Verkehrsregeln bereits missachtet) und der beruflichen Notwendigkeit des Führerausweises zusammen.

Wer sich verkehrswidrig verhält, riskiert neben den administrativen (Verwarnung, Entzug etc.) auch straf- und zivilrechtliche Massnahmen (Bussen, Geld- / Freiheitsstrafen).

Sicherungsentzug
Autoankauf in der Schweiz
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